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1) ULC bezweifelt Wirksamkeit der befristeten Mehrwertsteuersenkung

Um die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Kaufkraft der Haushalte abzumildern, hat sich die Tripartite auf eine auf ein Jahr befristete Senkung verschiedener Mehrwertsteuersätze geeinigt. Die ULC bezweifelt ernsthaft die Wirksamkeit besagter Maßnahme.
29 November 2022
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Der bei der letzten Tripartite beschlossene „Solidaritéitspak 2.0“ soll laut Regierung die Inflation abschwächen und die Kaufkraft der Bürger stärken. Zu den wichtigsten Instrumenten des Maßnahmenpakets gehört nicht zuletzt die Mehrwertsteuersenkung zum 1. Januar 2023. Die „Union Luxembourgeoise des Consommateurs“  (ULC) bezweifelt jedoch, dass die zeitlich befristete Senkung (bis zum 31. Dezember 2023) einen nennenswerten Effekt auf die Kaufkraft der Verbraucher haben wird, und zwar aus mehreren Gründen.

  • Die vor gut einem Monat in der Abgeordnetenkammer einstimmig angenommene Mehrwertsteuersenkung betrifft nur den regulären Steuersatz (17 %), den Zwischensatz (14 %) und den ermäßigten Steuersatz (8 %), die zum 1. Januar um jeweils einen Prozentpunkt auf 16 %, 13 % beziehungsweise 8 % reduziert werden. Damit hat die TVA-Senkung kaum Einfluss auf die meisten Produkte des täglichen Bedarfs. Für Lebensmittel, die sich laut Statec innerhalb der vergangenen zwölf Monate um immerhin durchschnittlich 10,9 Prozent verteuert haben, gilt bekanntlich der stark ermäßigte Steuersatz von 3 %.
  • Bei Produkten und Dienstleistungen, die den höheren Sätzen unterliegen, bringt die TVA-Senkung den Verbrauchern nur dann etwas, wenn die Unternehmen diese auch weitergeben und nicht etwa ihre Margen erhöhen. Diesbezüglich fragt sich die ULC, wer die aufwändige Umsetzung kontrollieren und gegebenenfalls sanktionieren soll. Im offiziellen Kommentar zu den Artikeln des entsprechenden Gesetzentwurfs (Projet de loi No. 8083) heißt es lediglich: „A noter dans ce contexte que l’Accord Tripartite fait un appel aux entreprises «à ce que cette baisse de la TVA soit répercutée sur les prix des produits et services de façon à déployer pleinement son effet de freinage de l’inflation».“

Laut Gesetzentwurf soll die Mehrwertsteuersenkung die Staatskasse mit 317 Millionen Euro belasten, was knapp 500 Euro pro Einwohner entspricht. Es handelt sich demnach um ein recht teures Instrument mit einem für die allermeisten Verbraucher kaum spürbaren Einfluss auf die Kaufkraft. Die als einer der Pfeiler der Inflationsbekämpfung verkaufte Mehrwertsteuersenkung ist demnach nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Für eine reale Stärkung der Kaufkraft, von der nicht nur die Verbraucher, sondern bekanntlich auch die Wirtschaft und der Staat profitieren, bedarf es nach Auffassung der ULC einer Steuerreform oder einer Anpassung der Steuertabellen an die Inflation. Dazu ULC-Präsident Nico Hoffmann: „Eine Anpassung der Steuertabellen an die Inflation oder zumindest eine Steuerreform light, etwa für die unteren und mittleren Einkommensschichten, würden sich unbestreitbar positiv auf die Kaufkraft vieler Bürger auswirken. Die Mehrwertsteuersenkung dürfte sich dagegen für die überwiegende Mehrheit der Verbraucher im Alltag kaum bemerkbar machen, sondern allenfalls bei teuren Anschaffungen, und auch nur dann, wenn alle Unternehmen auch wirklich mitspielen.“

Mitgeteilt von der ULC am 29. November 2022

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