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Abmahnung von Fluggesellschaften wegen Greenwashing

Die Europäische Kommission verlangt von 20 Fluggesellschaften, dass sie ihre irreführenden Behauptungen zur „CO2-Neutralität “ zurückziehen. Die Luxemburger Fluggesellschaft Luxair, die von der ULC kontaktiert wurde, hat ihre Kommunikation geändert, diese bleibt aber zweideutig.
02 Mai 2024
©J.M. Image Factory/shutterstock.com

Die Europäische Kommission und die zuständigen nationalen Behörden haben 20 Fluggesellschaften 30 Tage Zeit gegeben, um ihre irreführenden Behauptungen zu beseitigen, die fälschlicherweise glauben lassen, dass Kompensationsprojekte (Wiederaufforstung, erneuerbare Energien, ...) oder „nachhaltiger“ Treibstoff Flüge „CO2 neutral“ machen können .1 Die Namen der Fluggesellschaften wurden nicht bekannt gegeben, daher wissen wir nicht, ob Luxair dazu gehört.

Diese koordinierte Aktion folgte auf eine Beschwerde des BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs), die 17 Fluggesellschaften betraf. Die ULC unterstützte die Beschwerde und nahm im Juli 2023 direkten Kontakt mit Luxair auf, um deren Kommunikation zur „CO2-Neutralität“ zu ändern, die auf Programmen für CO2-Gutschriften2 und einem Rechner für die individuellen Auswirkungen des Reisenden3 basiert. Dieser Dialog hat erste Früchte getragen. Das Logo in Grün „CO2 neutral“ wurde durch „CO2 offset“ ersetzt. Nach unserer Meinung wäre der Begriff „Kompensation“ leichter zu verstehen.

In der Erklärung zum CO2-Rechner gibt Luxair nun zu: „Wir können unseren Weg zur Klimastabilität nicht allein durch Kompensation von Emissionen gehen und emissionsfreies Reisen mit Treibhausgasen ermöglichen. Beiträge zur Emissionskompensation machen den Flug selbst nicht "grüner", aber Kohlenstoffgutschriften helfen uns, die Umweltauswirkungen des Reisens zu reduzieren und gleichzeitig schutzbedürftige Gemeinschaften zu unterstützen." Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, der jedoch zweideutig bleibt und in der Kommunikation der Fluggesellschaft nicht ausreichend hervorgehoben wird.

Das letzte Schreiben der ULC an Luxair vom Februar betont, dass

„Ihre Kommunikation über CO2-Kompensationen immer noch nicht mit dem Gesetz über unlautere Geschäftspraktiken übereinstimmt, indem sie den Verbraucher immer noch glauben lässt, dass sein Beitrag die durch seinen Flug verursachten Emissionen reduziert - quod non. Erst in Ihrer Erklärung zum CO2-Rechner geben Sie zu, dass Ihre durchaus lobenswerten Projekte zur CO2-Gutschrift das Fliegen nicht 'grüner' machen." 

Die ULC erwartet, dass die EU-Mahnschreiben den Dialog mit unserer nationalen Fluggesellschaft wiederbeleben werden, indem sie ihre Kommunikation zum „CO2-Ausgleich“ in Einklang mit dem Gesetz bringt. 

Mitgeteilt von der ULC am 2.5.2024


  1. Pressemitteilung vom 30. April 2024: „Commission and national consumer protection authorities start action against 20 airlines for misleading greenwashing practices“

     

  2. „Die CO2-Kompensation ist ein Programm, das den Beginn unserer Reise zur "Kohlenstoffneutralität bis 2050" markiert hat. Luxair hat Anfang 2022 Kohlenstoffgutschriften gekauft, um unvermeidbare CO2-Emissionen auszugleichen. Dieses Ausgleichsprogramm erfolgt in Form von Beiträgen von Luxair zu zertifizierten Projekten. Die Projekte zielen darauf ab, nachhaltiges Waldbewirtschaftung, erneuerbare Energien zu entwickeln und die Lebensbedingungen der lokalen Gemeinschaften zu verbessern." 

  3. Die Business-Tarife enthalten von vornherein einen individuellen (nicht bezifferten) Beitrag zu diesen Ausgleichsprojekten. Seit Oktober 2023 können Passagiere der Economy-Klasse beim Einchecken einen freiwilligen Beitrag leisten, also im letzten Moment, was problematisch ist, da Verbraucher rechtzeitig und deutlich informiert werden müssen. 

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