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Berechnung von Gebühren für ein inaktives Bankkonto.

Unserem Mitglied wurden von seiner Bank 2x die Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt, woraufhin ihm erklärt wurde, dass es sich um Gebühren für ein „inaktives Konto“ handele. Trotz der Ratschläge der Bank blieb das Problem bestehen.
23 Februar 2024
©pada smith stockphoto/shutterstock.com

"Meine Bank hat mir zweimal die Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Ich bin der Meinung, dass mir diese Kosten nicht zweimal in Rechnung gestellt werden sollten."

Unser Mitglied wollte zunächst mehr über die Art der Verwaltungsgebühren erfahren, die ihm zum ersten Mal in Rechnung gestellt wurden, und wandte sich an seine Bank.

Die Bank erklärte ihm, dass ihm eine Gebühr für ein „ inaktives Konto “ abgezogen worden sei, weil über dieses Konto seit mindestens drei Jahren keine Transaktionen mehr getätigt worden seien und diese Gebühr, wie in der Preisliste vorgesehen, immer weiter steigen werde.

Gleichzeitig teilte die Bank ihrem Kunden mit, dass er die Verwaltungsgebühren umgehen könne, indem er Geld auf ein Konto bei einer anderen Bank überweise. Unser Mitglied nimmt daraufhin sofort eine Überweisung vor.

Zwei Monate später führt die Bank eine neue Gebühr ein.

Vier Monate später berechnet die Bank unserem Mitglied trotz der kürzlich erfolgten Überweisung erneut die Gebühr für ein „inaktives Konto“.

Die ULC sendet der Bank einen Beschwerdebrief und erinnert sie daran, dass in diesem Fall die Erhebung dieser Gebühren nicht gerechtfertigt erscheint, wo doch: 

  • Auf dem Bankkonto unseres Mitglieds es eine Aktivität gab (die Überweisung), und daher sei sein Bankkonto seit drei Jahren nicht inaktiv gewesen,
  • Das Inkrafttreten eines neuen Tarifs kann keine Auswirkungen auf einen Zeitraum vor dem Inkrafttreten haben.


Nach einem zweiten Beschwerdebrief erstattete die Bank 194,28 EUR für die nicht geschuldeten Gebühren.

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