Unser Mitglied bat uns um Hilfe, nachdem ein Händler bei der Lieferung von Möbeln einen Schaden an seinem Parkettboden verursacht hatte, obwohl er jede Verantwortung ablehnte.
Tatsächlich hatten die Handwerker beim Aufbau der Möbel den Parkettboden im Wohnzimmer zerkratzt. Unser Mitglied war sich dessen nicht bewusst und hatte das Arbeitsblatt unterschrieben, ohne dies zu erwähnen.
Nachdem es den Schaden selbst festgestellt hatte, informierte es den Handwerker telefonisch und dann per E-Mail, doch dieser lehnte jede Verantwortung ab und verwies auf das vom Kunden unterschriebene Arbeitsblatt.
Nachdem sich die ULC eingeschaltet hatte, erklärte sich der Händler bereit, die Kosten für die Reparatur des beschädigten Bodens als geschäftliche Geste zu übernehmen, lehnte aber weiterhin jede Verantwortung ab.
Moral: Achten Sie bei der Lieferung und dem Aufbau von Möbeln nicht nur darauf, die gelieferten Möbel zu inspizieren, sondern auch Böden, Wände, Türen, Decken usw., an denen Schäden entstanden sein könnten.
Wenn dies der Fall ist, vermerken Sie es im Arbeitsblatt und achten Sie darauf, einige Fotos zu machen.