Unser Mitglied dachte, er tue das Richtige, als er eine Fehlfunktion der Videotelefonie direkt beim Subunternehmer meldete, der Elektrofirma, die das Gerät im Auftrag des Herstellers installiert hatte. Abgesehen von einem vagen Versprechen reagierte der Subunternehmer logischerweise nicht auf die verschiedenen E-Mails und Telefonanrufe unseres Mitglieds.
Als er uns daraufhin kontaktierte, wiesen wir ihn auf seinen Denkfehler hin und schlugen ihm vor, selbst an den Hersteller zu schreiben. Wir taten dies auf der Grundlage der Empfehlungen unseres technischen Inspektors, der einen Produktionsfehler festgestellt und den Austausch der Sprechanlage im Wohnzimmer empfohlen hatte. Der Hersteller forderte die Elektrofirma zweimal auf, dem nachzukommen, was diese auch tat und damit den Streit beendete.