Success stories

Der Klaviervermieter, der dachte, doppelt zu kassieren

Es wäre für den Fachmann besser gewesen, auf die Forderung für den Transport eines « gemieteten » Klaviers zu verzichten. Der Verbraucher las den Vertrag erneut und stellte fest, dass er Eigentümer des Instruments ist.
01 November 2024
©Taras Grebinets/shutterstock.com

Die Geschichte beginnt im Jahr 2011, als unser Mitglied einen Vertrag im Rahmen einer monatlichen Klaviermiete, inklusive Hocker, unterschrieb. Im Jahr 2023, als sein Sohn das Instrument nicht mehr benötigte, erkundigte sich unser Mitglied beim Anbieter über die Rückgabe des Materials. Dieser teilte ihm mit, dass für den Rücktransport Kosten in Höhe von 165 Euro anfallen würden. Um die Richtigkeit dieser Information zu überprüfen, zog unser Mitglied seinen Vertrag zu Rate und stellte überrascht fest, dass es sich um einen Mietkaufvertrag handelte, der vorsah, dass der Kunde mit vollständiger Zahlung des Restbetrags beziehungsweise mit Erreichen des Materialwerts Eigentümer wird.

Leider hatte unser Mitglied die Bedingungen seines Vertrags vergessen und weiterhin jeden Monat die Mietgebühren (ca. 60 zu viel gezahlte Monatsraten) entrichtet. Das Sahnehäubchen: Der Anbieter, der das Klavier und den Hocker – das Eigentum unseres Mitglieds – inzwischen zurückgenommen hatte, hatte diese an Dritte weitervermietet.

Die ULC intervenierte mehrmals, und schließlich konnte unser Mitglied das Klavier und den Hocker sowie den zu viel gezahlten Betrag von etwas mehr als 2000 Euro zurückerhalten. Die Moral dieser Geschichte: Wenn Musik die Gemüter besänftigt, so entschärft die ULC die Streitigkeiten!

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