Eines unserer Mitglieder wandte sich an uns, als sein Vermieter ihm die Kündigung des zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrags mitteilte, weil er die Wohnung verkaufen wolle.
Die ULC schrieb dem Vermieter daraufhin ein Schreiben, in dem sie die Kündigung des Mietvertrags anfechtete, obwohl Artikel 12 (2) c) in fine des geänderten Gesetzes vom 21. September 2006 über Wohnraummietverträge ausdrücklich vorsieht, dass der Verkauf kein Grund für die Kündigung des Mietvertrags ist.
Nach unserem Schreiben erkannte der Vermieter an, dass seine Kündigung nicht gültig war und unser Mitglied konnte in den gemieteten Räumen bleiben.