Success stories

„Die Butter und das Buttergeld“. Geschichte einer Mietkaution, die schließlich zurückerstattet wurde.

Ein Mieter verlässt das gemietete Zimmer kurz nach seinem Einzug,mit Zustimmung des Eigentümers. Dieser akzeptiert die zurückgegebenen Schlüssel und lässt den, von unserem Mieter vorgeschlagenen, neuen Mieter, , einen Mietvertrag unterschreiben. Trotzdem wird die Mietkaution nicht zurückerstattet.
09 August 2024
©Pickadook/shutterstock.com

Eines unserer Mitglieder unterschreibt einen Mietvertrag für ein Zimmer, merkt aber sehr schnell, dass es ihm nicht passt. Etwa einen Monat später gibt unser Mitglied die Schlüssel an den Vermieter zurück, der sie akzeptiert. Es wird kein Übergabeprotokoll erstellt, sodass die Räumlichkeiten in einem Zustand zurückgegeben werden, der dem des Eingangszustands entspricht. Außerdem hat der Eigentümer einen neuen Mietvertrag mit einem von unserem Mitglied vorgeschlagenen Mieter unterzeichnet, der am Tag nach der Schlüsselübergabe durch unser Mitglied in Kraft treten soll.

Die Mietgarantie wurde jedoch nicht zurückgegeben.

Unser Mitglied beschließt daher, uns seinen Fall zu unterbreiten, und es wird ein Schreiben verschickt. Der Anwalt des Vermieters hält an der Position seines Mandanten fest und argumentiert, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Monaten nicht eingehalten wurde, schlägt aber vor, dass die Hälfte der Kaution zurückgegeben wird, da die beiden Parteien bis dahin ein freundschaftliches Verhältnis hatten.

Die ULC betont, dass der Vermieter keinen Schaden erlitten habe, da die Wohnung ab dem ersten Tag des Monats nach der Schlüsselübergabe durch unser Mitglied weitervermietet wurde. Der Mieter war daher schlecht beraten, die Butter auf dem Brot zu verlangen (die Mietgarantie und einen neuen, von ihm akzeptierten Mieter).

Letztendlich folgte die Gegenpartei unseren Argumenten, da die Kaution vollständig zurückerstattet wurde.

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