Als das Mitglied ihre Bluse im Wert von rund 230 Euro in der Wäscherei abgab, konnte es nicht ahnen, dass es ihn mit Löchern und Rissen zurückerhalten würde. Der Fachmann argumentiert, dass die Schäden bereits bei der Abgabe vorhanden waren, woraufhin unser Mitglied ihm einen Brief schreibt und sich dann an uns wendet. Kurz nachdem wir uns eingeschaltet hatten, bat eine Versicherungsgesellschaft unser Mitglied, ihr die Bluse zu schicken, und erstattete das Geld für das Kleidungsstück.
Dieser Rechtsstreit zeigt, dass sich Beharrlichkeit auszahlt, selbst in Fällen, in denen der Gewerbetreibende hofft, dass ein Kunde aufgrund eines relativ geringen Einsatzes auf seine Beschwerden verzichtet. Im vorliegenden Fall hatte die Wäscherei den Gegenstand als Pfand angenommen, ohne auf dem Pfandschein einen Schaden vermerkt zu haben. Ein datiertes Foto des Kleidungsstücks wäre angebracht gewesen, aber wir verstehen, dass der Verbraucher nicht systematisch von jedem hinterlegten Stück ein Foto machen wird.
Wir können jedoch nur empfehlen, dies bei luxuriösen und/oder wertvollen Kleidungsstücken zu tun, da es im Falle eines Rechtsstreits sehr nützlich sein kann.