Während die gesetzliche Garantie für eine Einbauküche unserer Mitglieder noch läuft, stellen diese einen Defekt am amerikanischen Kühlschrank fest.
Unsere Mitglieder meldeten den Vorfall dem Fachmann, der zwar noch während der Garantiezeit eingriff, dabei aber erhebliche Schäden an der Karosserie des Kühlschranks verursachte, so dass dieser nicht mehr ordnungsgemäß repariert werden konnte.
Nachdem unsere Mitglieder einen Brief in Form einer Mahnung verschickt hatten, der leider erfolglos blieb, wandten sie sich an uns.
Der Händler antwortet auf den Brief, den wir ihm zusenden, und verwickelt sich in unglaubwürdige Erklärungen und schiebt die Schuld auf unsere Mitglieder. Trotzdem willigt er ein, das Gerät gegen ein neues auszutauschen, auch wenn die gesetzliche Garantiefrist gerade abgelaufen ist, ohne jedoch einen Fehler anzuerkennen und nur „aus kommerziellen Gründen“.
Für die ULC war das Wichtigste erreicht, nämlich dass ein konformes und voll funktionsfähiges Gerät für die großen Sommergrills montiert und geliefert wurde, obwohl die Garantiezeit schon seit einigen Monaten abgelaufen war!