Die Kaffeemaschine unseres Mitglieds wurde vor Ablauf der zweijährigen Garantie an den Verkäufer übergeben, um ein Dichtigkeitsproblem zu beheben, aber sie wurde nicht repariert. Stattdessen wurde eine Rechnung über 54,99 EUR für Kontroll-/Diagnosekosten ausgestellt, gefolgt von einer Mahnung mit zusätzlichen Gebühren und einer letzten Aufforderung mit weiteren Kosten.
Unser Mitglied wurde zu keinem Zeitpunkt über diese Gebühren informiert, was eindeutig eine Verletzung der Informations- und Beratungspflicht seitens der Gegenseite darstellt.
Die ULC beeilte sich daher, die Rechnung, die Mahngebühren und die Ablehnung der Reparatur im Rahmen der Garantie anzufechten. Der Fachmann teilte uns mit, dass das Problem auf mangelnde Wartung durch den Kunden zurückzuführen sei und bekräftigte seine Weigerung, die Reparatur unter Garantie durchzuführen. Dennoch zeigte er sich kooperativ und stellte eine Gutschrift in Höhe von 54,99 EUR aus, was zur Zufriedenheit unseres Mitglieds beitrug.