Nachdem unsere Mitglieder verschiedene Schäden im Zusammenhang mit Maler- und Reparaturarbeiten an der Fassade ihres Hauses beobachtet hatten, meldeten sie den Sachverhalt dem betreffenden Unternehmen. Als der Fachmann nicht reagierte, wandten sie sich an uns und unser technischer Inspektor begab sich an Ort und Stelle. Er stellte vertikale Risse unter einigen Fenstern fest, Schimmel (Algen) an der Hauptfassade aus Holz, eine Verfärbung der Farbe am Sockel sowie Ausbesserungen der Farbe und unsorgfältige Reparaturen an der Seiten- und Hinterfassade.
Er begab sich ein zweites Mal dorthin, jedoch in Anwesenheit des Fachmannes. Dieser verpflichtete sich, verschiedene Arbeiten durchzuführen. Trotz dieser Versprechungen verging ein ganzes Jahr, ohne dass das Unternehmen die Arbeiten ausführte. Für unsere Mitglieder war dies ein schlechtes Omen, und sie erkundigten sich sogar nach möglichen rechtlichen Schritten. Doch dazu sollte es nicht kommen. Erst kürzlich unterzeichneten unsere Mitglieder eine Vereinbarung mit dem Handwerker, in der sie auf die Fertigstellung der Arbeiten sowie auf alle Ansprüche auf eventuelle zukünftige Reparaturen im Rahmen der zehnjährigen Garantie verzichteten und das Unternehmen sich im Gegenzug verpflichtete, auf alle finanziellen Ansprüche aus unbezahlten Rechnungen zu verzichten und eine entsprechende Gutschrift zu erstellen. Beide Parteien räumten selbstverständlich ein, von jeglichen Gerichtsverfahren Abstand zu nehmen!