Success stories

Flüge, die nicht verschoben werden können: eine lächerliche Situation

Die Position der Airline in der folgenden Erfolgsgeschichte gleicht einem schlechten Aprilscherz, denn die Gründe für die Ablehnung einer Verschiebung der von den Kunden gebuchten Flüge sind dubios.
25 April 2025
©New Africa/shutterstock.com

Am 1. April 2024 – und das ist kein Scherz – kauften unsere Mitglieder sechs „austauschbare und nicht rückzahlbare“ Flugtickets nach Kroatien mit Abflug am 10. August und Rückflug am 21. August 2024. Einige Tage vor dem Abflugdatum erkundigten sich unsere Mitglieder nach dem Umbuchungsprozedere. Ihnen wurde mitgeteilt, dass die Tickets ein Jahr gültig seien und der Rückflug vor dem ursprünglich gebuchten Rückflug erfolgen müsse. Unseren Mitgliedern wurde daraufhin erklärt, dass sie die Flüge verschieben könnten, sofern der Rückflug vor dem 21. August 2025 erfolgen würde. Im November äußerten sie den Wunsch, die Flüge zu verschieben, erfuhren jedoch, dass die Gültigkeit der Tickets gemäß den allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) ein Jahr ab Kaufdatum betragen würde, also vor dem 1. April 2025, eine Information, die der ursprünglich erhaltenen widersprach.

Unsere Mitglieder geraten dann in eine unangenehme Schieflage, da Kroatien ein Saisonziel ist, welches erst ab dem 19. April angeflogen wird. Leider bleibt das Unternehmen in seinen Erklärungen lakonisch und beruft sich unter anderem auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen insbesondere vermerkt ist, dass ein Ticket ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig ist, wenn nichts anderes angegeben ist. Unsere Mitglieder vertrauten uns den Fall an. 

Das Unternehmen wurde darauf hingewiesen, dass die AGB nicht isoliert und restriktiv ausgelegt werden können. Tatsächlich darf ein Unternehmen nach dem im europäischen Recht anerkannten Grundsatz des berechtigten Vertrauens einen Verbraucher nicht durch unpräzise Mitteilungen irreführen und später versuchen, strengere Bedingungen durchzusetzen, die vorher nicht transparent kommuniziert wurden.

Wir wiesen das Unternehmen außerdem darauf hin, dass in den E-Mails an keiner Stelle erwähnt wurde, dass sich die Gültigkeitsdauer der Tickets ab dem Kaufdatum berechnet und wenn doch, dass dies in den Antworten auf die klaren Fragen der Kunden ausdrücklich hätte richtig gestellt werden müssen. Glücklicherweise trafen unsere Argumente ins Schwarze und unsere Mitglieder erhielten einen Gutschein mit einer Gültigkeit bis August 2025, der von den Mitgliedern, dankend angenommen wurden.

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