Herr X hatte online verschiedene Artikel bestellt, die über einen Lieferservice an eine Pack-up-Station geliefert werden sollten.
Leider konnte Herr X keine Bestellung finden, obwohl sowohl der Verkäufer als auch der Lieferservice ihm, mit Unterschrift mitteilten, dass seine Bestellung geliefert worden war.
Herr X versuchte mehrere Monate lang erfolglos, sein Geld zurückzubekommen.
In diesem Zusammenhang wandte er sich an die ULC, die ein Schreiben an das Lieferunternehmen richtete.
Das Unternehmen konnte die tatsächliche Lieferung nicht zurückverfolgen und erklärte sich bereit, Herrn X den vollen Betrag zu erstatten.