Unser Mitglied kauft eine Uhr und etwa einen Monat später löst sich die Krone der Uhr. Das Geschäft weigert sich, die Reparatur zu übernehmen und beruft sich dabei auf einen Bedienungsfehler des Kunden, der sich daraufhin an uns wendet.
Wir weisen unser Mitglied auf die Grundsätze der gesetzlichen Konformitätsgarantie hin und raten ihm in diesem Zusammenhang, die Entscheidung des Geschäfts anzufechten.
Nach einigen Gesprächen zwischen den Parteien bestätigt das Geschäft dem Mitglied schließlich die Übernahme der Reparatur.