Man kann sich vorstellen, dass der geringe Einsatz (+- 550 €) die Ursache für die etwas lässige Haltung des Gewerbetreibenden in der vorliegenden Geschichte ist. Die Lieferfrist für den Spiegel, auf den unser Mitglied ein Auge geworfen hatte, war vertraglich auf 16 Wochen festgelegt worden.
Als nach 20 Wochen immer noch nichts geschah, schrieb unser Mitglied auf unseren Rat hin eine E-Mail an das betreffende Geschäft, das sich leider nicht die Mühe machte, darauf zu antworten.
Wie so oft reichte eine einzige Intervention der ULC aus, um das Schweigen des Verkäufers zu beenden, der sich nach unserer E-Mail mit dem Kunden in Verbindung setzte, um sich zu entschuldigen und zu erklären, dass er selbst auf die Lieferung durch den Lieferanten warte.
Bald darauf teilte uns unser Mitglied mit, dass ihm die Anzahlung für den Spiegel zurückerstattet worden war. Diese Erfolgsgeschichte zeigt mehr denn je, wie wichtig es ist, unserem Verband beizutreten, der 41.000 Mitglieder hat und dessen Gewicht in Luxemburg nicht mehr zu übersehen ist. Es ist jedoch bedauerlich, dass ein Kunde gezwungen ist, einen Vermittler einzuschalten und viel Energie aufwenden muss, um seine Rechte geltend zu machen, wo eine einfache Kommunikationsbemühung und das Ernstnehmen des Verbrauchers durch den Verkäufer ausgereicht hätten.