Pressemitteilungen

ULC kritisiert die ungenügenden Maßnahmen zur Erhaltung der Kaufkraft!

Angesichts der Inflation reichen die angekündigten Maßnahmen, wie die Energieprämie oder die vorübergehende Senkung der Gaspreise, nicht aus, um eine angemessene Kaufkraft für einkommensschwache Haushalte zu gewährleisten. Die ULC fordert die Regierung auf, die Maßnahmen auszuweiten.
01 März 2022
©shutterstock.com

Die ULC bedauert und kritisiert aufs Heftigste die ungenügenden von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung ins besonders der einkommensschwachen Haushalte. Diese Maßnahmen werden die drastischen Steigerungen der Energiepreise, höchstens nur zu einem ganz kleinen Teil kompensieren und der Großteil der Bevölkerung wird kaum in den Genuss davon kommen.

1. So gewährt die Regierung jenen Haushalten die Auszahlung einer Energieprämie, für die derzeit ein Anrecht auf die „allocation de vie chère“ besteht, plus 25 % über dem aktuell in Betracht gezogenen Einkommen. Diese Prämie beschränkt sich jedoch auf eine Summe zwischen 200 € und maximal 400 €. Die ULC bezweifelt ganz stark, dass dieser einmalige Zuschuss ausreichen wird, um die drastisch gestiegenen Energiekosten auszugleichen. Hinzu kommen die administrativen Formalitäten, die die Auszahlung für die Gruppe der AVC Empfänger +25% hinauszögern.

Des Weiteren fordert die ULC zumindest eine Verdoppelung der aktuellen „Allocation de vie chère“ für die Betroffenen und kritisiert, dass die geringe einmalige Energiezuwendung ausschließlich jenen Empfängern vorbehalten ist. Abgesehen davon, dass nach Meinung des Konsumentenschutzes die Höhe der „Allocation de vie chère“ sowieso zu niedrig ist, wäre die Energiehilfe auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen sowie u.a. der Steuerklassen 1 und 1a eine dringende Notwendigkeit.

2. In Bezug auf die Stabilisierung der Elektrizitätspreise will die Regierung erreichen, dass sich der Staat in einem höheren Masse an den Kosten des Kompensationsmechanismus beteiligt, welcher Teil des Strompreises ist. Die ULC fragt sich, welche finanzielle Erleichterung dies schlussendlich für die Haushalte bringen wird. Für die ULC wäre zumindest vorstellbar gewesen, diese Kosten insgesamt zeitweise aufzuheben.

3. Betreffend die Minderung des Gaspreises begrüßt die ULC die staatliche Übernahme der Netzkosten, bedauert jedoch die zeitliche Begrenzung.

Die Benzin- und Dieselpreise inklusive der CO2 Steuer steigen derweil ungebremst an.  Im Dienstleistungsland Luxemburg sind viele Pendler und auch Betriebe auf ihre Kraftfahrzeuge angewiesen. Die ULC fordert, dass auch hier Erleichterungen beschlossen werden. Denn nach wie vor sind die meisten Einwohner und Grenzgänger auf ihr Fahrzeug angewiesen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Hier wird allein nach ideologischen Gründen gehandelt, während den Sorgen und Nöten der Menschen keine Rechnung getragen wird. Hier geht es ganz einfach um die Existenzen der Menschen.

Zu bemerken bleibt, dass die gegen Russland verhängten Sanktionen zu Gegensanktionen führen werden, so dass zu befürchten ist, dass noch drastischere Erhöhungen der Energiepreise auf die Verbraucher zukommen. Die Kaufkraft der Haushalte wird auf lange Zeit schwer belastet werden und eine allgemeine Inflationswelle ist zu befürchten.

Die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um vor allem die einkommensschwachen Haushalte, aber auch jene mit mittlerem Einkommen, zu entlasten.

Daher fordert die ULC die Regierung auf, ihr Maßnahmenpaket zu Gunsten der Verbraucher zu überarbeiten und zu erweitern und auf einen längeren Zeitraum auszurichten. Denn die Energie- und Inflationskrise steht erst am Anfang.

Mitgeteilt von der ULC am 01.03.2022

Abonnierte Artikel sind in unserem Magazin De Konsument lesbar.

Letzte Ausgabe

de Konsument N°9: Quishing: Phishing per QR-Code

11-12-2024

Diese Website verwendet Cookies und andere ähnliche Technologien, die für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind und die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie - Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten.