Unsere Leitartikel

Von Sammelklagen bis zu Einzelklagen

Das Wort des Präsidenten
04 Juli 2023
Nico Hoffmann - Präsident der ULC

Ganz klar mit Blick auf die am 8. Oktober stattfindenden Legislativwahlen, für die die ULC so manche Forderungen zur Stärkung des Konsumentenschutzes hat.

Aktuell scheint es, als ob der Gesetzesvorlage des „recours collectif“ beziehungsweise der Sammelklagen endlich Aufmerksamkeit zukommt. Diese Vorlage datiert vom August 2020 und wurde im Januar 2022 nochmals vom Regierungsrat abgeändert. Die ULC hat während dieser ganzen Zeitspanne nicht weniger als fünf Gutachten erstellt. Dabei sollte man ebenfalls wissen, dass diese Vorlage auf einer europäischen Direktive basiert, und bereits Ende letzten Jahres hätte verabschiedet sein müssen. Schon während der vergangenen Legislaturperiode war diese im Regierungsprogramm vorgesehen, ohne aber umgesetzt zu werden.

Leider ließ sich der Staatsrat anderthalb Jahre Zeit, sein Gutachten zu formulieren. Dieses geschah dann erst am 20. Juni dieses Jahres. Hier kann man sich tatsächlich die Frage stellen, ob dieses wichtige Gremium die Verbraucherprobleme nicht so wichtig nimmt. Denn nachdem der Staatsrat sein Gutachten nun abgeliefert hat, finden erst die Diskussionen in der zuständigen Kommission des Parlamentes statt, ehe es im Plenum zur Verabschiedung kommen kann. Ob diese Gesetzesvorlage noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode durch das Plenum der Abgeordnetenkammer verabschiedet wird, steht derzeit noch in den Sternen.

Wie wichtig ein diesbezügliches Gesetz ist, sehen wir derzeit beim ominösen VW-Diesel-Gate-Prozess, bei welchem vier individuelle Verbraucher eine Klage eingereicht haben und von der ULC begleitet werden. Seit nun mehr als fünf Jahren wird der Ball hin und her geschoben, ohne dass es bisher im Grundsatz zu einem ersten Urteil kam.

Zusätzlich zu dieser für die Verbraucher wichtigen Entwicklung bot sich anlässlich unserer Generalversammlung die Gelegenheit zu einer Bestandsaufnahme und Analyse der aktuellen Probleme und Sorgen unserer Mitglieder sowie aller Konsumenten. Hier sieht die Situation alles andere als rosig aus. Viele Probleme harren noch immer einer Lösung.

Stellvertretend für viele andere Probleme, sind u.a. die Erhaltung der Kaufkraft, eine gerechtere Steuerpolitik sowie die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation, die Wohnungskrise mit den einhergehenden zum Teil drastischen Erhöhungen der Mieten und den Zinsen, die vielen Verbrauchern den letzten Atem rauben, zu erwähnen. Es geht um die Existenz vieler Haushalte.

Von den rund 4.650 neu eingereichten Streitfällen im Jahre 2022 in unserer Mitgliederbetreuungsabteilung betreffen 54 Prozent allein den Bausektor, den Wohnungsbau, die Mieten, das Miteigentum... Da die angekündigte Steuerreform bisher auf der Strecke blieb, müssen sich die Verbraucher ebenfalls von mehr Steuergerechtigkeit verabschieden. Der Steuerkredit allein wird nicht sehr viel an der Erhaltung der Kaufkraft ändern. Deshalb wäre die neue Regierung gut beraten, so schnell wie möglich die angekündigte Reform in Angriff zu nehmen. Es gibt kein Argument mehr, nicht jetzt schon an der einen oder anderen Steuerschraube zu drehen. Sei es, dass die Mindestlohnempfänger von den Steuern befreit werden, die alleinerziehenden Familien endlich in die Steuerklasse 2 eingestuft werden und der sogenannte Mittelstand endlich entlastet wird. Zudem darf in Zukunft die Heraufsetzung des Steuerspitzensatzes ab einem bestimmten Einkommen kein Tabu mehr bleiben. Alle diese Maßnahmen würden zu einer sozial-gerechteren Steuerpolitik beitragen.

Und last but not least darf aber bei der Aufzählung ein Wirtschaftszweig, der den Kunden schon seit Jahren manchen Ärger bereitet hat und bei dem keine Woche vergeht, ohne dass der eine oder andere Kunde seinem Ärger freien Lauf lässt, nicht unerwähnt bleiben. Hier heißen die Probleme nach wie vor die horrenden Bankgebühren, die Schließungen der Bank- und Postfilialen, die Zinspolitik und der Abbau von Geldautomaten. Hinzu kommt, dass in manchen Filialen kein Bargeld ausgezahlt wird.

Also höchste Zeit, dass der Gesetzgeber tätig wird, so wie dies bereits in dem einen oder anderen Land der Fall ist. Die ULC fordert, dass auch in den kleineren Gemeinden beziehungsweise Landgemeinden mindestens eine Bank- und Postfiliale sowie ein Bankomat vorhanden sein muss. Denn soll es nach den Legislativwahlen am 8. Oktober nicht noch vermehrt in Richtung Schließungen der Filialen, dem Abbau von Bankomaten sowie den horrenden Bankgebühren gehen, muss der Druck auf die Banken erhalten bleiben. Vor allem aber müssen die politisch Verantwortlichen Farbe bekennen.

Nico Hoffmann
Präsident der ULC

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