Success stories

Zahlungserinnerungen: Prüfen Sie, bevor Sie (noch einmal) zahlen!

Das folgende Missgeschick hätte eigentlich durch ein kurzes Telefongespräch geklärt werden können. Stattdessen waren mehrere Schritte erforderlich, bis das Unternehmen eine irrtümlich doppelt bezahlte Rechnung an die Kundin zurückerstattete.
11 April 2025
©Stokkete/shutterstock.com

Eine einfache Unaufmerksamkeit führte dazu, dass unser Mitglied, Frau X, eine Rechnung für einen Sanitär-Notdienst gleich zweimal beglich. Sie erhielt die Rechnung und bezahlte diese ordnungsgemäß. Leider folgte kurz darauf eine Zahlungserinnerung – und Frau X überwies den Betrag erneut, obwohl dieser längst beglichen war.Als ihr der Fehler auffiel, wandte sie sich umgehend mehrfach an das Unternehmen, unter anderem per Brief. Man versprach ihr eine Rückerstattung, doch die Tage verstrichen, und es wurde schnell klar, dass das Unternehmen weitaus schneller darin war, eine unberechtigte Forderung einzutreiben, als ein einfaches Problem zu lösen! Es bedurfte zwei Interventionen der ULC (ein Schreiben sowie eine Mahnung), bevor der fälschlich gezahlte Betrag endlich an unser Mitglied zurückerstattet wurde. Unser Mitglied hingegen zeigte große Reaktionsschnelligkeit uns gegenüber: Kaum hatte sie die Rückzahlung erhalten, schickte sie uns – sehr freundlich – unser Zufriedenheitsformular ausgefüllt zurück. Ein Dokument, das uns, wie wir betonen möchten, hilft, die Qualität unserer Dienstleistungen bestmöglich zu bewerten und weiter zu verbessern. Um ein solches Ärgernis zu vermeiden, prüfen Sie stets, ob die geforderte Summe tatsächlich noch offen ist – und nicht bereits beglichen wurde!

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