Ich habe Über Internet ein Hotelzimmer gebucht. Vor Ort musste ich dann feststellen, dass die Hotelbeschreibung keinesfalls mit der Wirklichkeit Übereinstimmte. Es gab nämlich Überhaupt keinen Meerblick, und das Hotel lag 3 km vom Strand entfernt. Zudem habe ich mir dort eine Salmonelleninfektion zugezogen, wahrscheinlich wegen der schlechten Qualität der Verpflegung im Hotel.
Nach zahlreichen Beschwerden beim Hotel wollte ich mich an die luxemburgische Kommission für Reisestreitfälle (CLLV) wenden, die sich in diesem Fall aber für nicht zuständig erklärte. Können Sie mir sagen, warum ich diese Kommission nicht anrufen kann?