Ende 2007 wurde in Luxemburg das erste Règlement bezüglich der Energiepasspflicht für Wohngebäude eingeführt. Die ersten Energiepässe wurden folglich ab 2008 ausgestellt. Die Gültigkeit eines Energiepasses beträgt 10 Jahre ab Ausstelldatum und wird auf Seite 1 angezeigt (Energiepass Seite 1 oben rechts; siehe Bild). Ist die Gültigkeit abgelaufen, kann dieser Energiepass nicht mehr zum Zwecke Vermietung oder Verkauf genutzt werden und muss erneuert werden. Ebenfalls sind Energiepässe zu erneuern, wenn...
Immobilien, Bauwesen, Renovierung
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Abgelaufener Energiepass! Was nun?
Die thermische Hülle ist die Grundlage für jede Planung, bei der energetischen Sanierung eines bestehenden Gebäudes oder bei einem Neubau.
17 Juni 2019
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