In diesem Zusammenhang rät Ihnen die ULC, insbesondere auf die folgenden Punkte zu achten:
- Die Bezeichnung des zu bestellenden Modells muss im Vertrag klar und detailliert angegeben werden, einschließlich der gewählten Optionen und der Ausstattung.
- Es muss ein genauer und verbindlicher Liefertermin angegeben werden. Vage Formulierungen wie „baldmöglichst“ oder „Ende 2024“ sollte man nicht akzeptieren. Eventuell kann man schriftlich vereinbaren, dass man Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen hat,...