Seit dem 1ten Januar 2019, dürfen leichte Kunststofftragetaschen in Verkaufsstellen von Waren oder Produkten nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen (Dicke < 15μm) die für Hygienezwecke erforderlich sind
oder als Primärverpackung für lose Lebensmittel dienen, wenn sie zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beitragen.
Mehrweglösungen sind die ökologisch beste Option, wenn sie bestimmte Bedingungen, vor allem eine Mindestanzahl von...