Immobilien, Bauwesen, Renovierung

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Der Architektenvertrag

Der Architektenvertrag verpflichtet den Architekten zur Planung und Überwachung der Ausführung eines Projekts. Dieser Artikel erläutert seine gesetzlichen Verantwortlichkeiten, seine Beratungs- und Kontrollpflichten sowie die Rechtsmittel des Bauherrn im Falle von Mängeln oder versteckten Mängeln.
27 März 2018
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©Mr. Ashi. Sae Yang/shutterstock.com

Immer wieder wenden sich Verbraucher an die ULC, um in einem Konflikt mit einem Architekten um rechtlichen Beistand zu bitten.

In der Tat ist das potenzielle Risiko eines Rechtsstreits bei Architektenverträgen besonders ausgeprägt. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Die Vertragserfüllung kann sich über mehrere Jahre hinziehen.
  • Der Vertragsumfang ist oft unzureichend definiert, sei es durch Unachtsamkeit oder aufgrund der generellen Schwierigkeiten bei diesem Vertragstyp, die Aufgaben, die dem Architekten...

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