Unser Land war einer der Pioniere im Bereich des Schutzes vor missbräuchlichen Klauseln und verabschiedete bereits 1983 ein erstes Gesetz zum Rechtsschutz der Verbraucher. Dies ist das Verdienst der damaligen Regierung, die sich dem starken Druck der Wirtschaft nicht beugte.
Bereits 1978 hatte die Regierung den Weg vorgezeichnet: „Die Autonomie des Willens kann nur insoweit anerkannt werden, als es sich um einen tatsächlich freien Willen handelt. Der Missbrauch, der darin besteht, dass eine wirtschaftlich,...