Die Mietgarantie, die gemeinhin als „Kaution“ bezeichnet wird, soll den Vermieter im Prinzip vor einem Mieter schützen, der seinen Pflichten nicht nachkommt, d.h. der die Miete oder die Nebenkosten nicht zahlt, oder Schäden an der gemieteten Wohnung verursacht hat.
Der Vermieter darf die Mietgarantie nur am Ende des Mietverhältnisses verwenden. Er darf somit nicht auf die Mietgarantie zurückgreifen, um nicht erfolgte Mietzahlungen während der Laufzeit des Mietvertrags auszugleichen.
Im Großherzogtum...
Mietrecht
Themen
Die Mietgarantie und deren Missbrauch seitens der Vermieter
Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags müssen Mieter in der Regel eine Mietkaution von bis zu drei Monatsmieten zahlen: Erklärungen und Warnungen
12 Dezember 2013
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