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Entscheidende gesetzliche Fortschritte im Bereich missbräuchlicher Klauseln

Das Gesetz 8255 ändert das Verbrauchergesetzbuch, um „Strafklauseln“ als missbräuchlich einzustufen, die der Richter von Amts wegen prüfen muss. Zudem werden zwei neue Klauseln in die Liste aufgenommen.
11 September 2024
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©William Potter/shutterstock.com

Der ursprünglich im Juni 2023 eingereichte Gesetzentwurf 8255 zur Änderung des Verbrauchergesetzbuchs, mit dem (unter anderem) die sogenannten „Strafklauseln“ in die Liste der missbräuchlichen Klauseln aufgenommen werden sollten, wurde nach 15 Stellungnahmen verschiedener Instanzen (u. a. der ULC vom 18/07/2023)1 nach mehr als einem Jahr Gesetzgebungsverfahren am 10. Juli von der Abgeordnetenkammer einstimmig verabschiedet. Nun fehlen nur noch2 die Verkündung des Textes, seine Veröffentlichung im Memorial...

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