Auf Druck Deutschlands verpflichtet die Europäische Union die Mitgliedsstaaten, in ihre Rechtsordnung eine besondere Bestimmung zum Schutz der Verbraucher bei Fernbestellungen – vor allem über das Internet – aufzunehmen, welche als kostenlos angepriesen werden, obwohl ihnen ein Abonnement oder ein anderer kostenpflichtiger Kauf blüht. Dabei kann es sich um Produkte („Downloads“, …) oder Dienstleistungen wie Partnerbörsen handeln. Der Verbraucher glaubt irrtümlich, dass er keinerlei Verpflichtung eingeht...
Fernabsatzverträge, E-Commerce
Themen
Fernbestellungen – Anerkennung der Zahlungsverpflichtung
Verschärfung der Informationen vor der Zahlungspflicht bei Fernbestellungen. Die Europäische Union hat die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Maßnahmen in ihre Gesetzgebung aufzunehmen, um Verbraucher vor Abofallen zu schützen, die in vermeintlich kostenlosen Angeboten versteckt sind.
13 Oktober 2014
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