Für alle langlebigen Waren gilt eine gesetzliche Garantie von zwei Jahren ab Lieferung im Falle von Mängeln oder anderen vertraglich vereinbarten Unzulänglichkeiten. Die Dauer dieser verpflichtenden Garantie, die Vorrang hat vor jeder kommerziellen Garantie des Herstellers oder Händlers, bleibt unverändert nach dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes am 1. Januar 2022.
...
Wollen Sie mehr wissen, so laden Sie einfach nachstehendes Dokument herrunter