Seit dem 4. Dezember letzten Jahres und dem Inkrafttreten der Änderungen des Verbrauchergesetzbuchs1 sind Verkäufer verpflichtet, für jeden reduzierten Preis den Referenzpreis anzugeben.
Die neue Verpflichtung2, die eine EU-Richtlinie überfällig umsetzt3, sieht vor, dass bei jeder Ankündigung einer Preissenkung für eine Ware der niedrigste frühere Preis angegeben werden muss, den der Gewerbetreibende während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor der Anwendung der Preissenkung angewandt hat. Wird die...