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Reise in die Türkei

Haftung des Reisebüros: volle Erstattung wegen Nichtbeförderung in bestimmten Fällen
12 Januar 2015
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©ImYanis/shutterstock.com

Frau X hat über das Reisebüro Y eine Türkeireise für 2.600 € gebucht.

Frau X, eine portugiesische Staatsbürgerin, durfte aber nicht ins Flugzeug, da sie keine gültigen Ausweispapiere vorlegen konnte. Sie besaß nämlich nur einen portugiesischen Personalausweis.

Frau X ließ dem Reisebüro sofort einen eingeschriebenen Brief zukommen, in dem sie ihre Unzufriedenheit äußerte.

Das Reisebüro antwortete, dass der Kunde sich selbst bei den zuständigen Behörden über die Formalitäten beim Überqueren der Grenze...

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