Habe ich als Käufer Anrecht auf einen besonderen gesetzlichen Schutz?
Prinzipiell lautet die Antwort: Nein. Der Käufer und der Verkäufer können vereinbaren, was sie wollen.
Kann ich den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung am Küchentisch abschließen oder muss ich den Notar einschalten?
Der Gang zum Notar ist erst einmal nicht erforderlich. Der eigentliche Kauf erfolgt nämlich sobald der Käufer und der Verkäufer sich dazu verpflichten, ein bestimmtes Gut zu einem bestimmten Preis zu...