Die ULC wird regelmäßig von Mietern kontaktiert, die von ihrem Vermieter aufgefordert werden, die Mietkosten für verschiedene Zähler (Wasser, Gas, Strom) und andere Kosten für das Ablesen dieser Zähler zu zahlen.
Die ULC möchte sowohl die Vermieter als auch die mit der Verwaltung der Wohnungsgebühren beauftragten Unternehmen auf die geltenden Grundsätze des Mietrechts hinweisen: Da die Zähler im Interesse der Vermieter installiert und abgelesen werden, damit diese die Kosten für den Wasser- und...